|
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
- Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung aller gesetzlichen und auch der
meisten privaten Krankenkassen und Beihilfestellen, die von dafür zugelassenen Vertragsärzten
oder Vertragspsychotherapeuten erbracht wird.
- In der Regel wird der Antrag an die Krankenkasse nach drei oder vier (maximal
fünf) sogenannten Vorgesprächen gestellt, um die Kostenübernahme zu erhalten. Die
praktizierte Psychotherapie muß zu den sogenannten erstatttungsfähigen Richtlinienverfahren (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Verhaltenstherapie)
gehören. Die bewilligungsfähige Stundenzahl beträgt maximal 100 Einzelbehandlungen (in
der Psychoanalyse unter Umständen auch mehr) die sich jedoch in verschiedene Behandlungsabschnitte
aufteilen und wiederholt neu beantragt werden müssen. Die Formulierung
des Antrages erfolgt durch den Theapeuten. Vom Patienten ist eine Schweigepflichtsentbindung
gegenüber Ihrer Krankenkasse erforderlich.
Als gesetztlich Versicherte(r) bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte und eine Überweisung (in der Regel vom Hausarzt) zum ersten Kontakt im Quartal mit. Wenn zur
ersten Behandlung keine Überweisung vorliegt, ist seit 01.01.2004 eine Praxisgeführ in
Höre von 10 € pro Quartal für die Krankenkasse an den Theapeuten zu zahlen (entfällt
beim Mitbringen einer Überweisung).
Sofern Sie privat versichert sind, empfiehlt es sich, bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen,
unter welchen Bedingungen eine psychotherapeutische Behandlung erstattet wird.
Nicht jede Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten vollständig, so daß u. U. Zuzahlungen
notwendig sind. Das Honorat richet sich nach den in der „Gebührenordnung für
Ärzte“ (GOÄ) dokumentierten üblichen Sätzen.
Für bei der Beihilfe Versicherte muß die Antragsstellung rechtzeitig und spätestens vor Ablauf
der fünften probatorischen Sitzung („Vorgespräch“) erfolgen. Rückwirkende Anträge
werden nicht anerkannt. Bitte fordern Sie deswegen bei Ihrer Beihilfe den für Psychotherapie
notwendigen Antrag an, damit er fristgerecht erstellt werden kann. |