Zurück zur Homepage Psychotherapie in Konstanz

Wer behandelt psychotherapeutisch?

Der ärztliche Psychotherapeut ist ein Arzt mit einer Psychotherapie-Weiterbildung. Dazu gehören der Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Fachgebundene Psychotherapie“ und der Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.
Ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Fachgebundene Psychotherapie“ ist ein somatischer Facharzt mit einer Weiterbildung in den psychosozialen Fragen seines Faches (etwa beim Internisten die psychogenen Störungen der Herzfunktion). Vor 2003 hießen diese Ärzte „Arzt mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie“.
Ein Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hieß vor 2003 (in Baden-Württemberg bis Mai 2006) „Facharzt für Psychotherapeutische Medizin“ und hat sich auf die psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von psychosomatischen Erkrankungen spezialisiert und führt Richtlinien- Psychotherapie durch.
Ein Facharzt für Neurologie ist ein Spezialist für Erkrankungen des Nervensystems wie Multiple Sklerose oder M. Parkinson. Vor 2003 war die Bezeichnung „Facharzt für Neurologie und Psychiatrie“. Seit 2003 entfällt der Psychiatrieanteil.
Ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie führt die psychiatrische Grundversorgung und Richtlinien-Psychotherapie durch. Er behandelt im Gegensatz zum Psychologischen Psychotherapeuten auch medikamentös.
Ein Psychologischer Psychotherapeut ist ein Diplom-Psychologe mit anschließender drei- oder fünfjähriger Psychotherapie-Ausbildung an einem Institut. Er behandelt nach den Psychotherapie-Richtlinien.
Ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie behandelt Kinder und Jugendliche psychiatrisch oder psychotherapeutisch.
Ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut ist gelernter Psychologe, Sozialpädagoge, Sozialarbeiter oder Lehrer mit anschließender Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

Unter die Richtlinienpsychotherapie fällt die Psychoanalyse, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Verhaltenstherapie.
D. h. Kosten für Behandlungen mit diesen Methoden werden von den Kostenträgern (Krankenkassen, Beihilfestellen) nach entsprechendem Antragsverfahren übernommen.

 
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